Freitag, 5. August 2011

Edikt C#: Gesetzeskonformität

Bauwerke dürfen unter keinen Umständen mehr als die zwei Türme, die standartmäßig erlaubt sind, besitzen, wenn sie nicht als Festung deklariert sind. (Dies kann per Festungsbeantragungsformular L12 nach dem Baugesetz von 2005 vor der Gebäudeerrichtung oder per Festungserweiterungsformular LE4 nachträglich erfolgen) Diese Regel gilt auch in Schweden, seit die Rückkehr des Königs aus seinem Urlaub in Brasilien eine Welle von Gesetzerneuerungen mit sich brachte.

 Auch wenn es unserer Religion nur teilweise und zum Teil auch überhaupt nicht entspricht, staatliche Vorgaben einzuhalten, ist dies in diesem Fall zwingend notwendig! Das päpstliche Konsortium und die Gefährten und Anhänger desselbigen sind darum zu dem Schluss gekommen, dass ein offizielles Edikt dies bescheinigen soll.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen